Swiss Civil Code


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Art. 491

IV. Leg­al status

1. Of the pro­vi­sion­al heir

 

1 A pro­vi­sion­al heir ac­quires the in­her­it­ance in the same man­ner as any named heir.

2 He or she be­comes the own­er of the in­her­it­ance with an ob­lig­a­tion to de­liv­er it.

BGE

123 I 264 () from 26. September 1997
Regeste: Art. 46 Abs. 2 BV (Verbot der Doppelbesteuerung; Besteuerung der Nacherbschaft). Der Nacherbe erwirbt die Erbschaft des Erblassers, weshalb die Besteuerung der Nacherbschaft dem Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers zur Besteuerung zusteht (E. 2).

129 III 113 () from 14. November 2002
Regeste: Art. 490 Abs. 2 ZGB und 960 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB; Sicherstellung der Anwartschaft der Nacherben. Die Pflicht zur Auslieferung an die Nacherben kann auf einem von einer eingesetzten Erbin erworbenen Grundstück auch dann nicht vorgemerkt werden, wenn dieses zum Teil aus Mitteln bezahlt wurde, die zu dem der Nacherbeneinsetzung unterworfenen Vermögen gehören (E. 4).

 

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