Swiss Civil Code


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Art. 614

II. Claims of the de­ceased against his or her heirs

 

Claims of the de­ceased against an heir are charged to the lat­ter’s por­tion.

BGE

84 II 338 () from 3. Juli 1958
Regeste: Ausgleichungspflicht der gesetzlichen Erben (Art. 626 ZGB). Gemischte Schenkung? Bewertung der beidseitigen Leistungen nach den Verhältnissen zur Zeit des Vertragsabschlusses. Einfluss eines limitierten Vorkaufsrechts, einer Nutzniessung, entgeltlicher Wohnrechte und weiterer Belastungen des Käufers auf den Verkehrswert einer Liegenschaft. Muss das Bestehen eines Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung den Beteiligten bewusst gewesen sein? Anordnung des Ausgleichungspflicht im Sinne von Art. 626 Abs. 1 ZGB? Vermögensabtretung im Sinne von Art. 626 Abs. 2 ZGB. Ausdrückliche Befreiung von der Ausgleichungspflicht?

120 II 417 () from 14. Dezember 1994
Regeste: Herabsetzung (Art. 522 ff. ZGB). 1. Geltendmachen des Herabsetzungsanspruchs mittels Einrede (Art. 533 Abs. 3 ZGB). Der Anspruch wird von einem Erben auch in dem von ihm selbst eingeleiteten Erbteilungsprozess einredeweise geltend gemacht, vorausgesetzt, er hat am Nachlassvermögen Mitbesitz (E. 2). 2. Herabsetzung einer Verfügung unter Lebenden (Art. 527 ZGB). - Fall einer teilweise unentgeltlichen Abtretung einer Liegenschaft (E. 3); - Bestimmung des für die Herabsetzung massgeblichen Werts der unentgeltlichen Zuwendung (E. 4).

 

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