Swiss Civil Code


Open article in different language:  DE  |  FR  |  IT
Art. 79

II. De­le­tion from the com­mer­cial re­gister

 

Where the as­so­ci­ation is re­gistered, the com­mit­tee or the court shall in­form the com­mer­cial re­gis­trar of the dis­sol­u­tion so that the entry may be de­leted.

BGE

128 III 209 () from 20. März 2002
Regeste: Abberufung von Stiftungsratsmitgliedern durch den Stiftungsrat (Art. 84 Abs. 2 ZGB). Der Stifterwille, wonach bestimmte Personen zwingend dem Stiftungsrat anzugehören haben, vermag eine sachlich begründete Abberufung dieser Personen durch den Stiftungsrat nicht zu verhindern; offen gelassen, ob im vorliegenden Fall überhaupt ein zwingender Stifterwille besteht (E. 4a). Auf die Abberufung von Stiftungsratsmitgliedern ist Art. 68 ZGB analog anwendbar. Die abzuberufenden Stiftungsratsmitglieder sind an der Beratung und der Abstimmung über ihre Abberufung nicht zu beteiligen, haben jedoch Anspruch auf rechtliches Gehör (E. 4c).

133 III 593 () from 10. Mai 2007
Regeste: Auflösung eines Vereins (Art. 78 ZGB). Ein statutarischer Zweck, der die Besetzung von Häusern mitumfasst, ist widerrechtlich (E. 4.1). Die Auflösung erfolgt ex tunc, da der Verein seinen widerrechtlichen Zweck seit seiner Gründung verfolgt hat (E. 4.7).

 

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden