Swiss Civil Code


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Art. 910

II. Ef­fect

1. Sale of pawned chat­tel

 

1 If the pawned chat­tel is not re­deemed by the re­demp­tion dead­line, the pawn­broker may sell it at pub­lic auc­tion after mak­ing a pri­or call for re­demp­tion.

2 The pawn­broker has no claim against the pledger.

BGE

126 III 182 () from 23. Dezember 1999
Regeste: Versatzpfand; gewerbsmässiger Kauf auf Rückkauf (Art. 907 Abs. 1 und Art. 914 ZGB). Nichtigkeit (Art. 19 und 20 OR) und Konversion. Der gewerbsmässige Kauf auf Rückkauf im Hinblick auf die Absicherung eines Kredites ist als solcher unzulässig und führt zur Nichtigkeit des betreffenden Vertrages. Mit der Gleichstellung von gewerbsmässigem Kauf auf Rückkauf mit dem Versatzpfand wollte der Gesetzgeber verhindern, dass durch Kreditgeschäfte die strengen Vorschriften über das Versatzpfand umgangen werden. Eine Konversion des nichtigen Rechtsgeschäfts in eine Faustpfandbestellung ist nicht möglich (E. 3b).

 

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