Swiss Civil Code


Open article in different language:  DE  |  FR  |  IT
Art. 931

2. Pre­sump­tion of in­dir­ect own­er­ship

 

1 The pos­sessor of a chat­tel who does not pur­port to be its own­er may in­voke the pre­sump­tion that the per­son from whom he or she re­ceived it in good faith is the own­er.

2 Where a per­son pos­sess­ing a chat­tel in­vokes a lim­ited right in rem or a per­son­al right, the ex­ist­ence of such a right is pre­sumed, but such pre­sump­tion can­not be in­voked against the per­son from whom the pos­sessor re­ceived the chat­tel.

BGE

141 III 7 (4A_262/2014) from 2. Dezember 2014
Regeste: Art. 8 ZGB; Art. 930 Abs. 1 ZGB; Beweislast im Eigentumsstreit; Vermutung des Eigentums des Besitzers. Beweislast für das Eigentum an einer beweglichen Sache im Verhältnis zwischen dem aktuellen Besitzer und seinem unmittelbaren Vorbesitzer, wenn der Rechtsgrund der Übergabe umstritten ist (E. 4).

141 III 53 (5A_621/2013) from 20. November 2014
Regeste: Art. 206 Abs. 1 und 3 ZGB; Errungenschaftsbeteiligung; Teilung von Miteigentum an einem Grundstück im Scheidungsfall; Beteiligung desjenigen Ehegatten, der zum Erwerb des Grundstücks beigetragen hat, am konjunkturellen Mehrwert; Präzisierung der Rechtsprechung. Nach Art. 206 Abs. 1 ZGB hat der Ehegatte, der ohne entsprechende Gegenleistung zum Erwerb eines Vermögenswerts des andern beigetragen hat, über seine Rückerstattungsforderung hinaus Anspruch auf Beteiligung am Mehrwert, den der fragliche Vermögensgegenstand im Zeitpunkt der Auseinandersetzung aufweist. Wollen die Ehegatten die Anwendung dieser Regel ausschliessen, müssen sie hierzu gemäss Art. 206 Abs. 3 ZGB eine schriftliche Vereinbarung treffen (E. 5).

 

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden