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Art. 117
A. Voraussetzungen und Verfahren 1 Die Ehegatten können die Trennung unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Scheidung verlangen. 2 …209 3 Das Recht, die Scheidung zu verlangen, wird durch das Trennungsurteil nicht berührt. 209 Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. II 3 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, mit Wirkung seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221). |