Schweizerisches Zivilgesetzbuch


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 670

3. Mit­ei­gen­tum an Vor­rich­tun­gen zur Ab­gren­zung

 

Ste­hen Vor­rich­tun­gen zur Ab­gren­zung zwei­er Grund­stücke, wie Mau­ern, He­cken, Zäu­ne, auf der Gren­ze, so wird Mit­ei­gen­tum der bei­den Nach­barn ver­mu­tet.

BGE

149 III 287 (5A_665/2022) from 4. April 2023
Regeste: a Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG; Art. 49 Abs. 1 BV; Beschwerde in Zivilsachen; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Grundsatz des Vorrangs des Bundesrechts. Trotz Unterschreitens der gesetzlichen Streitwertgrenze verbleibt kein Raum für die Annahme einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, wenn die Beschwerde mit Bezug auf die aufgeworfene Rechtsfrage mit der Verletzung des Grundsatzes des Vorrangs des Bundesrechts begründet wird (E. 1.2).

 

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden