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Art. 243 Geltungsbereich
1Das vereinfachte Verfahren gilt für vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 30 000 Franken. 2Es gilt ohne Rücksicht auf den Streitwert für Streitigkeiten:
3Es findet keine Anwendung in Streitigkeiten vor der einzigen kantonalen Instanz nach den Artikeln 5 und 8 und vor dem Handelsgericht nach Artikel 6. |
