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Schweizerische Zivilprozessordnung

vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Januar 2018)

Art. 27 Ansprüche der unverheirateten Mutter

Für An­sprü­che der un­ver­hei­ra­te­ten Mut­ter ist das Ge­richt am Wohn­sitz ei­ner der Par­tei­en zwin­gend zu­stän­dig.