Schweizerische Zivilprozessordnung

vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Juli 2020)


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Art. 326 Neue Anträge, neue Tatsachen und neue Beweismittel

1Neue An­trä­ge, neue Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen und neue Be­weis­mit­tel sind aus­ge­schlos­sen.

2Be­son­de­re Be­stim­mun­gen des Ge­set­zes blei­ben vor­be­hal­ten.

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