Schweizerische Zivilprozessordnung

vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Januar 2021)


Open article in different language:  FR  |  IT  |  EN
Art. 111 Liquidation der Prozesskosten

1Die Ge­richts­kos­ten wer­den mit den ge­leis­te­ten Vor­schüs­sen der Par­tei­en ver­rech­net. Ein Fehl­be­trag wird von der kos­ten­pflich­ti­gen Per­son nach­ge­for­dert.

2Die kos­ten­pflich­ti­ge Par­tei hat der an­de­ren Par­tei die ge­leis­te­ten Vor­schüs­se zu er­set­zen so­wie die zu­ge­spro­che­ne Par­tei­ent­schä­di­gung zu be­zah­len.

3Vor­be­hal­ten blei­ben die Be­stim­mun­gen über die un­ent­gelt­li­che Rechts­pfle­ge.

BGE

129 I 361 () from 29. September 2003
Regeste: Art. 9 und 29 Abs. 2 BV; definitive Rechtsöffnung, Nichtigkeit eines Urteils. Ist ein Urteil ergangen, ohne dass der im Urteilskanton wohnhafte Beklagte vom Prozess Kenntnis erhielt und an diesem teilnehmen konnte, so ist es nichtig und kann nicht als Rechtsöffnungstitel dienen (E. 2).

132 V 404 () from 18. August 2006
Regeste: Art. 135 Ziff. 2 OR: Berufliche Vorsorge, nicht geschuldete Versicherungsleistung, Unterbrechung der Verjährung einer Klage auf Rückerstattung einer ungerechtfertigten Bereicherung. Die Vorladung zu einer Vermittlungsverhandlung vor einem aus sachlichen Gründen nicht zuständigen Gemeinderichter unterbricht die Verjährung der Klage einer Pensionskasse gegen einen ehemaligen Versicherten wegen ungerechtfertigter Bereicherung nicht. (Erw. 4 und 5)

142 III 798 (4A_14/2016) from 15. November 2016
Regeste: Beschwerde in Zivilsachen gegen einen Zwischenentscheid betreffend einen Kostenvorschuss oder Sicherheit für die Parteientschädigung (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG). Der Beschwerdeführer, der einen Entscheid bezüglich eines Kostenvorschusses oder einer Sicherheit für die Parteientschädigung anficht, die im Gesetz vorgesehen sind, und der sich darauf beruft, der Zugang zum Gericht sei ihm verwehrt, muss in der Beschwerdebegründung aufzeigen, dass ihm dieser Nachteil tatsächlich droht, da er finanziell nicht in der Lage ist, den Kostenvorschuss oder die Sicherheiten zu leisten (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 2).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden