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Art. 135 Verschiebung des Erscheinungstermins
Das Gericht kann einen Erscheinungstermin aus zureichenden Gründen verschieben:
BGE
115 IA 193 () from 10. Oktober 1989
Regeste: Anspruch des Streitgenossen auf unentgeltliche Rechtspflege (Art. 4 BV, Art. 155 ff ZPO/TI). Der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege steht jedem einzelnen Streitgenossen unabhängig von den Verhältnissen der anderen Streitgenossen zu. |