Drucken
Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Schweizerische Zivilprozessordnung
vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Januar 2021)
Art. 157
Freie Beweiswürdigung
Das Gericht bildet sich seine Überzeugung nach freier Würdigung der Beweise.