Schweizerische Zivilprozessordnung

vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Januar 2021)


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Art. 68 Vertragliche Vertretung

1Je­de pro­zess­fä­hi­ge Par­tei kann sich im Pro­zess ver­tre­ten las­sen.

2Zur be­rufs­mäs­si­gen Ver­tre­tung sind be­fugt:

a.
in al­len Ver­fah­ren: An­wäl­tin­nen und An­wäl­te, die nach dem An­walts­ge­setz vom 23. Ju­ni 20001 be­rech­tigt sind, Par­tei­en vor schwei­ze­ri­schen Ge­rich­ten zu ver­tre­ten;
b.
vor der Schlich­tungs­be­hör­de, in ver­mö­gens­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten des ver­ein­fach­ten Ver­fah­rens so­wie in den An­ge­le­gen­hei­ten des sum­ma­ri­schen Ver­fah­rens: pa­ten­tier­te Sach­wal­te­rin­nen und Sach­wal­ter so­wie Recht­s­agen­tin­nen und Recht­s­agen­ten, so­weit das kan­to­na­le Recht es vor­sieht;
c.
in den An­ge­le­gen­hei­ten des sum­ma­ri­schen Ver­fah­rens nach Ar­ti­kel 251 die­ses Ge­set­zes: ge­werbs­mäs­si­ge Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter nach Ar­ti­kel 27 SchKG2;
d.
vor den Miet- und Ar­beits­ge­rich­ten be­ruf­lich qua­li­fi­zier­te Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter, so­weit das kan­to­na­le Recht es vor­sieht.

3Die Ver­tre­te­rin oder der Ver­tre­ter hat sich durch ei­ne Voll­macht aus­zu­wei­sen.

4Das Ge­richt kann das per­sön­li­che Er­schei­nen ei­ner ver­tre­te­nen Par­tei an­ord­nen.


BGE

138 III 396 (5A_816/2011) from 23. April 2012
Regeste: Kompetenz der Kantone, die gewerbsmässige Vertretung der am Zwangsvollstreckungsverfahren Beteiligten zu regeln (Art. 27 SchKG). Umfang der Regelungskompetenz (Änderung der Rechtsprechung; E. 3).

140 III 70 (4A_387/2013) from 17. Februar 2014
Regeste: Art. 204, 209 sowie 59 ZPO; persönliches Erscheinen zur Schlichtungsverhandlung; gültige Klagebewilligung als Prozessvoraussetzung. Pflicht zum persönlichen Erscheinen an der Schlichtungsverhandlung, wenn eine juristische Person Partei ist (E. 4.3 und 4.4). Rechtsfolge der Missachtung der Pflicht zum persönlichen Erscheinen (E. 5).

140 III 555 (5A_289/2014) from 21. Oktober 2014
Regeste: Art. 68 Abs. 2 lit. a ZPO; Begriff der berufsmässigen Vertretung. Berufsmässig handelt ein Vertreter bereits dann, wenn er bereit ist, in einer unbestimmten Zahl von Fällen tätig zu werden. Es kommt nicht darauf an, ob er ein Entgelt bezieht oder zu Erwerbszwecken als Vertreter auftritt (E. 2).

141 II 280 (2C_701/2014, 2C_713/2014) from 13. April 2015
Regeste: Art. 68 Abs. 2 lit. b und d ZPO; Art. 1-3 BGBM; Art. 27 BV; Befugnis von Rechtsagenten zur gewerbsmässigen Vertretung vor Gericht in einem anderen Kanton als sie zugelassen sind; Verhältnis zwischen BGBM und Art. 68 Abs. 2 lit. b und d ZPO; Wirtschaftsfreiheit. Tragweite des BGBM und die Auswirkungen dieser Gesetzgebung auf die Ausübung eines kantonal anerkannten Berufs anhand des Beispiels der Rechtsagenten nach dem Recht des Kantons Waadt (E. 5). Auslegung von Art. 68 Abs. 2 lit. b und d ZPO i.V.m. Art. 68 Abs. 2 lit. a ZPO. Diese bundesrechtlichen Bestimmungen gehen denjenigen des BGBM vor (E. 6-8). Gewerbsmässige Vertretung von Parteien vor Gericht. Vereinbarkeit mit der Wirtschaftsfreiheit (E. 9).

141 III 80 (4A_415/2014) from 12. Januar 2015
Regeste: Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG, Art. 59 Abs. 2 lit. c, Art. 159 und 169 ff. ZPO, Art. 718 OR; Bezeichnung des Vertreters der Gesellschaft im Prozess, Postulationsfähigkeit der Aktiengesellschaft, nicht wieder gutzumachender Nachteil. Personen, die zur Vertretung der Aktiengesellschaft im Prozess befugt sind, und Auswirkungen, insbesondere auf ihre Befragung im Prozess (E. 1.3). Die Verfügung, mit der eine vertretungsbefugte Person nicht als Vertreter zugelassen wird, bewirkt einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil (E. 1.2-1.4).

142 III 782 (4A_357/2016) from 8. November 2016
Regeste: Art. 135 Ziff. 2, 544 Abs. 1 OR, Art. 62, 64, 70 und 83 ZPO; einfache Gesellschaft, notwendige materielle Streitgenossenschaft, Mangel bei der Bezeichnung der Kläger. Begründung der Rechtshängigkeit und Unterbrechung der Verjährung (Klageanhebung) durch alle einfachen Gesellschafter handelnd als notwendige materielle Streitgenossenschaft. Fehlende Aktivlegitimation, wenn die Klage nicht durch alle einfachen Gesellschafter erhoben wird (E. 3.1), Abgrenzung zur ungenauen Parteibezeichnung und zum Parteiwechsel während des Prozesses (E. 3.2).

143 III 28 (4A_222/2016) from 15. Dezember 2016
Regeste: Art. 136 f., Art. 140 und Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO; Art. 13 PatG; Zustellung an Partei mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland. Die Eintragung einer Vertreterin im Patentregister begründet weder eine Vertretung der ausländischen Patentinhaberin nach Art. 137 ZPO noch ein Zustellungsdomizil im Sinne von Art. 140 und Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO; gerichtliche Zustellungen an die eingetragene Vertreterin sind daher unzulässig (E. 2).

144 III 164 (5A_391/2017) from 13. Februar 2018
Regeste: Art. 95 Abs. 3 lit. b ZPO. Parteientschädigung; Kosten der berufsmässigen Vertretung. Bei der Festlegung der Parteientschädigung darf grundsätzlich nicht überprüft werden, ob die berufsmässige Vertretung als solche notwendig war (E. 3).

146 III 194 (4A_180/2020) from 6. Juli 2020
Regeste: Art. 228 ff. ZPO; Hauptverhandlung; Videokonferenz. Die Parteien haben Anspruch auf rechtskonforme Abhaltung der Hauptverhandlung, soweit sie nicht gemeinsam auf eine solche verzichten. Es fehlt im Anwendungsbereich der ZPO an einer rechtlichen Grundlage, die Hauptverhandlung ohne Einverständnis aller Parteien im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen (E. 3). Hinweis auf die in casu nicht anwendbare Verordnung vom 16. April 2020 über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) (E. 4).

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