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Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)

vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Juli 2022)

Art. 16 Streitverkündungsklage

Für die Streit­ver­kün­dung mit Kla­ge ist das Ge­richt des Haupt­pro­zes­ses zu­stän­dig.