Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)

vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Juli 2022)


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Art. 98 Kostenvorschuss

Das Ge­richt kann von der kla­gen­den Par­tei einen Vor­schuss bis zur Hö­he der mut­mass­li­chen Ge­richts­kos­ten ver­lan­gen.

BGE

116 II 651 () from 13. November 1990
Regeste: Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 152 OG). Kollektiv- und Kommanditgesellschaften haben Anspruch auf unentgeltliche Zivilrechtspflege, wenn die Prozessarmut sowohl der Gesellschaft wie aller unbeschränkt haftenden Gesellschafter ausgewiesen ist.

133 III 645 (4A_237/2007) from 28. September 2007
Regeste: a Art. 74 und 92 BGG. Zulässigkeit der Beschwerde in Zivilsachen. Zwischenentscheid. Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Selbständig eröffnete Zwischenentscheide über die Zuständigkeit sind anfechtbar, wenn es auch der Endentscheid ist. Vorliegend ist die Streitwertgrenze nicht erreicht, doch stellt sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (E. 2).

138 III 675 (5A_84/2012) from 19. September 2012
Regeste: Art. 91 ff. ZPO; Art. 250 SchKG; Streitwert der Kollokationsklage im Konkurs. Grundsätze der Streitwertberechnung und Bedeutung der mutmasslichen Konkursdividende (E. 3).

139 III 498 (5A_295/2013) from 17. Oktober 2013
Regeste: Art. 265a Abs. 1 SchKG, Art. 98 und 251 lit. d ZPO; Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens; Kostenvorschuss im summarischen Verfahren. Im summarischen Verfahren nach Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens ist der Schuldner die klagende Partei, von der das Gericht einen Kostenvorschuss verlangen kann (E. 2).

140 III 30 (4D_54/2013) from 6. Januar 2014
Regeste: Kostenverteilung bei vorsorglicher Beweisführung in einem eigenständigen Verfahren (Art. 106, 107 Abs. 1 lit. f und Art. 158 ZPO). Verlegung der Gerichts- und Parteikosten, wenn der Gesuchsgegner die Abweisung des Gesuchs um vorsorgliche Beweisführung beantragt und mit diesem Antrag unterliegt (E. 3 und 4).

140 III 65 (5A_582/2013) from 12. Februar 2014
Regeste: Art. 91 und 96 ZPO; Streitwert der Kollokationsklage im Nachlassverfahren; Prozesskosten. Massgeblicher Zeitpunkt zur Festlegung der mutmasslichen Dividende, auf welche sich die Streitwertberechnung stützt (E. 3).

140 III 159 (4A_29/2014) from 7. Mai 2014
Regeste: Richterliches Ermessen bei der Verfahrensleitung; Zeitpunkt der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort; unnötige Kosten. Ist das Gericht gehalten, mit der Zustellung der Klage an die Gegenpartei und der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort zuzuwarten, bis der Kostenvorschuss bezahlt ist, um dem Kläger allenfalls unnötige Kosten (Parteientschädigung) zu ersparen? Frage namentlich unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Art. 59 Abs. 2 lit. f und Art. 60 ZPO sowie von Art. 65, 98, 101 Abs. 2 und Art. 124 Abs. 1 ZPO verneint (E. 2 und 4).

141 III 369 (5A_997/2014) from 27. August 2015
Regeste: Art. 99 und 118 Abs. 2 ZPO; Sicherheitsleistung für die Parteientschädigung; teilweise Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Es ist von Bundesrechts wegen nicht ausgeschlossen, die teilweise mittellose Partei zwar im Sinne von Art. 118 Abs. 1 lit. a ZPO von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen zu befreien, ihr aber keinen unentgeltlichen Rechtsbeistand zu bewilligen. Unzulässig ist es demgegenüber, der teilweise mittellosen Partei die unentgeltliche Rechtspflege für die Sicherstellung der Parteikosten der Gegenpartei vollumfänglich zu gewähren, auf der Leistung des Vorschusses für die Gerichtskosten jedoch zu bestehen (E. 4).

142 III 798 (4A_14/2016) from 15. November 2016
Regeste: Beschwerde in Zivilsachen gegen einen Zwischenentscheid betreffend einen Kostenvorschuss oder Sicherheit für die Parteientschädigung (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG). Der Beschwerdeführer, der einen Entscheid bezüglich eines Kostenvorschusses oder einer Sicherheit für die Parteientschädigung anficht, die im Gesetz vorgesehen sind, und der sich darauf beruft, der Zugang zum Gericht sei ihm verwehrt, muss in der Beschwerdebegründung aufzeigen, dass ihm dieser Nachteil tatsächlich droht, da er finanziell nicht in der Lage ist, den Kostenvorschuss oder die Sicherheiten zu leisten (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 2).

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