Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)

vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Januar 2023)


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Art. 237 Zwischenentscheid

1 Das Ge­richt kann einen Zwi­schen­ent­scheid tref­fen, wenn durch ab­wei­chen­de ober­in­stanz­li­che Be­ur­tei­lung so­fort ein En­dent­scheid her­bei­ge­führt und so ein be­deu­ten­der Zeit- oder Kos­ten­auf­wand ge­spart wer­den kann.

2 Der Zwi­schen­ent­scheid ist selbst­stän­dig an­zu­fech­ten; ei­ne spä­te­re An­fech­tung zu­sam­men mit dem En­dent­scheid ist aus­ge­schlos­sen.

BGE

137 III 380 (5A_233/2011) from 5. August 2011
Regeste: a Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG; Anfechtung eines Zwischenentscheids vor Bundesgericht. Begriff des nicht wieder gutzumachenden Nachteils. Ob ein solcher Nachteil vorliegt, bemisst sich an den Auswirkungen des Zwischenentscheids auf die Hauptsache bzw. das Hauptverfahren (E. 1).

138 III 378 (5D_211/2011) from 30. März 2012
Regeste: Art. 315 Abs. 5 ZPO; Gewährung der aufschiebenden Wirkung im Rahmen einer Berufung gegen einen Entscheid über vorsorgliche Massnahmen. Wenn der Entscheid über vorsorgliche Massnahmen, für welche der Vollstreckungsaufschub während des Berufungsverfahrens verlangt wird, eine Leistungsmassnahme darstellt, die endgültige Wirkung haben kann, darf der Aufschub nur verweigert werden, wenn die Berufung von vornherein offensichtlich unbegründet oder unzulässig erscheint (E. 6).

140 III 30 (4D_54/2013) from 6. Januar 2014
Regeste: Kostenverteilung bei vorsorglicher Beweisführung in einem eigenständigen Verfahren (Art. 106, 107 Abs. 1 lit. f und Art. 158 ZPO). Verlegung der Gerichts- und Parteikosten, wenn der Gesuchsgegner die Abweisung des Gesuchs um vorsorgliche Beweisführung beantragt und mit diesem Antrag unterliegt (E. 3 und 4).

146 III 55 (4A_70/2019) from 6. August 2019
Regeste: Art. 225 und 229 ZPO; Novenrecht, Aufteilung der Replik, Dupliknoven. Thematische Beschränkung der Replik und Novenrecht (E. 2.3-2.4). Voraussetzungen für die Entgegnung von Dupliknoven mit (echten und unechten) Noven (E. 2.5).

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