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Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)

vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Januar 2023)

Art. 274 Einleitung

Das Schei­dungs­ver­fah­ren wird durch Ein­rei­chung ei­nes ge­mein­sa­men Schei­dungs­be­geh­rens oder ei­ner Schei­dungs­kla­ge ein­ge­lei­tet.