Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)

vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Januar 2023)


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Art. 311 Einreichen der Berufung

1 Die Be­ru­fung ist bei der Rechts­mit­tel­in­stanz in­nert 30 Ta­gen seit Zu­stel­lung des be­grün­de­ten Ent­schei­des be­zie­hungs­wei­se seit der nach­träg­li­chen Zu­stel­lung der Ent­scheid­be­grün­dung (Art. 239) schrift­lich und be­grün­det ein­zu­rei­chen.

2 Der an­ge­foch­te­ne Ent­scheid ist bei­zu­le­gen.

BGE

120 II 93 () from 20. Januar 1994
Regeste: Art. 48 Abs. 1 OG; Säumnisurteil; Einsprache. Unzulässigkeit der Berufung der säumigen Partei gegen ein Säumnisurteil, gegen das Einsprache erhoben werden kann, die an keine besonderen Bedingungen gebunden ist.

137 III 617 (5A_663/2011) from 8. Dezember 2011
Regeste: Art. 311 ZPO; Berufungsanträge. Die Berufungseingabe muss Anträge enthalten. Im Falle von Geldforderungen sind die Anträge zu beziffern. Anträge sind im Lichte der Berufungsbegründung auszulegen (E. 4-6).

138 I 49 (5A_704/2011) from 23. Februar 2012
Regeste: Art. 5 Abs. 3 und Art. 9 BV, Art. 314 Abs. 1, Art. 404 Abs. 1 und Art. 405 Abs. 1 ZPO; Übergangsrecht; Bestimmung der Dauer der Frist zur Berufung gegen einen im beschleunigten Verfahren nach dem bisherigen kantonalen Recht ergangenen Entscheid über vorsorgliche Massnahmen; Vertrauensschutz bei falscher Belehrung über die Berufungsfrist. Es ist nicht willkürlich anzunehmen, dass die Dauer der Berufungsfrist von der Art des Verfahrens abhängt, dem der Entscheid über vorsorgliche Massnahmen gemäss der ZPO unterstellt ist (E. 7). Fall des Vertrauensschutzes in die falsche Belehrung über die Berufungsfrist (E. 8).

138 III 213 (4A_527/2011) from 5. März 2012
Regeste: Art. 731b Abs. 1, Art. 819 und 821 OR, Art. 311 Abs. 1 ZPO; Mängel in der Organisation der Gesellschaft, Passivlegitimation, schriftliche und begründete Berufung. Das Gesuch gestützt auf Art. 731b Abs. 1 OR muss ebenso wie die Klage nach Art. 821 OR gegen die Gesellschaft gerichtet sein (E. 2.1 und 2.2). Die schriftliche und begründete Berufung (Art. 311 Abs. 1 ZPO) muss die Bezeichnung der Parteien enthalten. Wenn die vom Berufungskläger bezeichnete Partei nicht passivlegitimiert ist, kann der Richter über die Klage nicht urteilen und die Berufung muss abgewiesen werden (E. 2.3).

138 III 374 (5A_651/2011) from 26. April 2012
Regeste: Art. 52, 310, 311 und 316 Abs. 3 ZPO; Beweiserhebung im Berufungsverfahren; Begründung der Berufung. Grundsätze, die im Rahmen eines Eheschutzprozesses für die Beweiserhebung im Berufungsverfahren gelten. Anforderungen an die Begründung der Berufung (E. 4.3).

138 III 610 (4A_297/2012) from 9. Oktober 2012
Regeste: Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit; Frist zur Einreichung bei dem zuständigen Gericht (Art. 63 Abs. 1 ZPO). Tritt ein Gericht auf eine Klage zufolge fehlender Zuständigkeit nicht ein und wird gegen diesen Entscheid kein Rechtsmittel ergriffen, so beginnt die Monatsfrist, in der nach Art. 63 Abs. 1 ZPO die Klage zur Erhaltung der Rechtshängigkeit beim zuständigen Gericht neu einzureichen ist, bereits mit der Zustellung des Nichteintretensentscheides zu laufen, nicht erst mit dessen Rechtskraft (E. 2).

140 III 444 (5A_126/2014) from 10. Juli 2014
Regeste: Art. 99 ZPO; Bezifferung des Antrags auf Sicherstellung der Parteientschädigung. Der Antrag auf Sicherstellung der Parteientschädigung (Art. 99 ZPO) muss nicht beziffert werden (E. 3.2).

140 III 636 (4A_476/2014) from 9. Dezember 2014
Regeste: Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 143 ZPO, Art. 48 Abs. 3 BGG analog; Verbot des überspitzten Formalismus. Frage nach der Wahrung einer zivilprozessualen Rechtsmittelfrist durch eine Eingabe, die rechtzeitig bei einer sachlich oder funktionell unzuständigen Behörde eingereicht wurde, und nach der Pflicht dieser Behörde, die Eingabe an die zuständige Instanz zu übermitteln (E. 2-4).

141 III 554 (4A_216/2015) from 21. Dezember 2015
Regeste: Art. 99 und 312 Abs. 2 ZPO; Sicherheit für die Parteientschädigung; Frist für die Berufungsantwort. Vorgehen der im erstinstanzlichen Verfahren ganz oder teilweise obsiegenden Partei, wenn sie im Falle eines Berufungsverfahrens ihre Parteientschädigung durch die Gegenpartei sicherstellen lassen will (E. 2).

141 III 569 (4A_179/2015) from 16. Dezember 2015
Regeste: Art. 269a lit. a OR, Art. 11 VMWG, Art. 243 Abs. 2 lit. c und Art. 247 Abs. 2 lit. a ZPO; Miete, quartierübliche Mietzinse, beschränkte (oder soziale) Untersuchungsmaxime. Begriff der quartierüblichen Mietzinse und Beweismass (E. 2.2). Methode der fünf vergleichbaren Wohnungen: Anforderungen (E. 2.2.3). Begriff und Tragweite der beschränkten (oder sozialen) Untersuchungsmaxime vor erster Instanz und im Berufungsverfahren (E. 2.3).

142 I 93 (4A_271/2015) from 29. September 2015
Regeste: Art. 30 Abs. 1 BV; Anspruch auf ein gesetzmässig besetztes Gericht; Wechsel im Spruchkörper. Bei Änderungen des einmal besetzten Spruchkörpers ist es Aufgabe des Gerichts, die Parteien auf die beabsichtigte Auswechslung von mitwirkenden Richtern und die Gründe dafür hinzuweisen (E. 8).

142 III 413 (4A_619/2015) from 25. Mai 2016
Regeste: Art. 310, 311, 316, 317, 328 ZPO; Verfahren und Novenrecht in der Berufungsinstanz. Grundsätze des Berufungsverfahrens (E. 2.2.1 und 2.2.2); Kognition des Berufungsgerichts und letztmöglicher Zeitpunkt, in dem im Berufungsverfahren Noven vorgebracht werden können (E. 2.2.3-2.2.5); Verhältnis zur Revision (E. 2.2.6).

143 III 149 (5A_834/2015) from 20. Januar 2017
Regeste: Art. 1 lit. c und 145 Abs. 1 und 4 ZPO; Art. 56 Ziff. 2, 63 und 265a Abs. 4 SchKG; Regelung der Gerichtsferien für die Frist zur Berufung gegen einen Entscheid, der die Klage über die Feststellung des neuen Vermögens abweist. Tragweite des Vorbehaltes gemäss Art. 145 Abs. 4 ZPO. Für die im ordentlichen oder vereinfachten Verfahren eingeleitete Klage in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen sind auf die Fristen - insbesondere zur Anfechtung - nicht die Betreibungsferien, sondern die Gerichtsferien gemäss ZPO anwendbar (E. 2).

143 IV 40 (6B_654/2016) from 16. Dezember 2016
Regeste: a Art. 384 lit. a und Art. 396 Abs. 1 StPO; Fristbeginn der Beschwerde gegen ein Urteil. Die Frist für die Beschwerde gegen ein Urteil beginnt mit der Eröffnung des schriftlich begründeten Entscheids (E. 3.2-3.4).

147 III 176 (5A_434/2020) from 17. November 2020
Regeste: Art. 82 Abs. 1 SchKG; Art. 320 lit. a i.V.m. Art. 57 ZPO; Prüfungsbefugnis der Beschwerdeinstanz im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung. Bestreitet die betriebene Partei im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung vor der kantonalen Beschwerdeinstanz ausschliesslich die Vollständigkeit des (aus verschiedenen Schriftstücken zusammengesetzten) Rechtsöffnungstitels, so darf die Beschwerdeinstanz grundsätzlich nicht von sich aus prüfen, ob die vorgelegten Urkunden von ihrem Inhalt her als Schuldanerkennung (Art. 82 Abs. 1 SchKG) taugen (E. 4.2).

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