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Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)

vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Januar 2023)

Art. 159 Organe einer juristischen Person

Ist eine jur­istische Per­son Partei, so wer­den ihre Or­gane im Be­weis­ver­fahren wie eine Partei be­han­delt.