Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)

vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Januar 2023)


Open article in different language:  DE  |  FR  |  IT
Art. 16 Streitverkündungsklage

Für die Streit­verkündung mit Klage ist das Gericht des Haupt­prozesses zuständig.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden