Schweizerische Zivilprozessordnung
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Art. 174 Konfrontation
Zeuginnen und Zeugen können einander und den Parteien gegenübergestellt werden. BGE
116 II 196 () from 24. Januar 1990
Regeste: Patentrechtliche Nichtigkeitsklage, erforderliches Feststellungsinteresse (Art. 28 PatG). 1. Fehlt das Feststellungsinteresse, so ist die Klage nicht abzuweisen, sondern darauf nicht einzutreten (E. 1). 2. Voraussetzungen, unter denen ein ausreichendes Feststellungsinteresse nach Lehre und Rechtsprechung als nachgewiesen gilt (E. 2). Verneinung dieses Interesses im beurteilten Fall (E. 3a und b). |