Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)

vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Januar 2023)


Open article in different language:  DE  |  FR  |  IT
Art. 24 Gesuche und Klagen bei eingetragener Partnerschaft

Für Ge­suche und Kla­gen bei ein­getra­gen­er Part­ner­schaft sow­ie für Ge­suche um An­ord­nung vor­sorg­lich­er Mass­nah­men ist das Gericht am Wohns­itz ein­er Partei zwin­gend zuständig.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden