Schweizerische Zivilprozessordnung
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Art. 269 Vorbehalt
Vorbehalten bleiben die Bestimmungen:
BGE
122 I 250 () from 14. Mai 1996
Regeste: Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts; Zulässigkeit des nachträglichen Rückzugs einer Appellation. Wird mit dem Rückweisungsentscheid das angefochtene Urteil teilweise bestätigt, kann die Appellation insoweit nicht zu Ungunsten der Gegenpartei, die Anschlussappellation erhoben hat, zurückgezogen werden. |