Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)

vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Januar 2023)


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Art. 269 Vorbehalt

Vorbe­hal­ten bleiben die Bestim­mun­gen:

a.
des Sch­KG111 über sich­ernde Mass­nah­men bei der Voll­streck­ung von Geld­for­derungen;
b.
des ZGB112 über die er­brecht­lichen Sicher­ungs­massreg­eln;
c.
des Pat­ent­ge­set­zes vom 25. Juni 1954113 über die Klage auf Lizen­zer­teilung.

BGE

122 I 250 () from 14. Mai 1996
Regeste: Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts; Zulässigkeit des nachträglichen Rückzugs einer Appellation. Wird mit dem Rückweisungsentscheid das angefochtene Urteil teilweise bestätigt, kann die Appellation insoweit nicht zu Ungunsten der Gegenpartei, die Anschlussappellation erhoben hat, zurückgezogen werden.

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