Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)

vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Januar 2023)


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Art. 282 Unterhaltsbeiträge

1 Wer­den durch Ver­ein­bar­ung oder Entscheid Un­ter­haltsbeiträge festgelegt, so ist an­zugeben:

a.
von wel­chem Einkom­men und Ver­mö­gen jedes Ehegat­ten aus­gegan­gen wird;
b.
wie viel für den Ehegat­ten und wie viel für jedes Kind bestim­mt ist;
c.
welch­er Be­trag zur Deck­ung des ge­bührenden Un­ter­halts des berechtigten Ehegat­ten fehlt, wenn eine nachträg­liche Er­höhung der Rente vorbe­hal­ten wird;
d.
ob und in wel­chem Aus­mass die Rente den Ver­än­der­ungen der Lebenskos­ten an­ge­passt wird.

2 Wird der Un­ter­haltsbeitrag für den Ehegat­ten ange­focht­en, so kann die Rechts­mit­telin­stanz auch die nicht ange­fochten­en Un­ter­haltsbeiträge für die Kinder neu beur­teilen.

BGE

135 III 633 (5A_428/2009) from 23. November 2009
Regeste: Art. 928 ZGB; Besitzesstörung; Fliegen und Landen mit Hängegleitern. Voraussetzung der Ansprüche gemäss Art. 928 Abs. 2 ZGB ist die Störung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht. Eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung in einem kommunalen Bau- und Zonenreglement, die ein hindernisfreies und sicheres Überfliegen und Landen mit Hängegleitern bezüglich der dafür vorgesehenen Grundstücke gewährleistet, kann verbotene Eigenmacht ausschliessen. Prüfung des Ausschlusses im konkreten Fall (E. 3-5).

145 III 474 (5A_778/2018) from 23. August 2019
Regeste: Art. 279 Abs. 1 und Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO; antizipierte Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Zur Frage, auf welchen Zeitpunkt das Gericht hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO) abstellen muss, wenn es nach Massgabe von Art. 279 Abs. 1 ZPO eine zum Voraus geschlossene Vereinbarung über die nacheheliche Unterhaltspflicht prüft, sowie zur diesbezüglichen Frage- und Hinweispflicht des Gerichts (E. 5).

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