Drucken
Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.

Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)

vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Januar 2023)

Art. 8 Direkte Klage beim oberen Gericht

1 In ver­mö­gens­recht­lichen Streitigkeiten kann die kla­gende Partei mit Zus­tim­mung der beklagten Partei direkt an das obere Gericht gelan­gen, sofern der Streit­wert mindes­tens 100 000 Franken be­trägt.

2 Dieses Gericht entscheidet als ein­zige kan­tonale In­stanz.