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Art. 132 Mangelhafte, querulatorische und rechtsmissbräuchliche Eingaben
1 Mängel wie fehlende Unterschrift und fehlende Vollmacht sind innert einer gerichtlichen Nachfrist zu verbessern. Andernfalls gilt die Eingabe als nicht erfolgt. 2 Gleiches gilt für unleserliche, ungebührliche, unverständliche oder weitschweifige Eingaben. 3 Querulatorische und rechtsmissbräuchliche Eingaben werden ohne Weiteres zurückgeschickt. |