Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)


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Art. 159 Organe einer juristischen Person

Ist ei­ne ju­ris­ti­sche Per­son Par­tei, so wer­den ih­re Or­ga­ne im Be­weis­ver­fah­ren wie ei­ne Par­tei be­han­delt.

BGE

115 IA 193 () from 10. Oktober 1989
Regeste: Anspruch des Streitgenossen auf unentgeltliche Rechtspflege (Art. 4 BV, Art. 155 ff ZPO/TI). Der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege steht jedem einzelnen Streitgenossen unabhängig von den Verhältnissen der anderen Streitgenossen zu.

141 III 80 (4A_415/2014) from 12. Januar 2015
Regeste: Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG, Art. 59 Abs. 2 lit. c, Art. 159 und 169 ff. ZPO, Art. 718 OR; Bezeichnung des Vertreters der Gesellschaft im Prozess, Postulationsfähigkeit der Aktiengesellschaft, nicht wieder gutzumachender Nachteil. Personen, die zur Vertretung der Aktiengesellschaft im Prozess befugt sind, und Auswirkungen, insbesondere auf ihre Befragung im Prozess (E. 1.3). Die Verfügung, mit der eine vertretungsbefugte Person nicht als Vertreter zugelassen wird, bewirkt einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil (E. 1.2-1.4).

142 III 788 (4A_150/2016) from 9. Dezember 2016
Regeste: Art. 90 und 93 ZPO, Art. 52 BGG; Klagenhäufung, Streitwert. Klagenhäufung bei Ansprüchen, die aufgrund ihrer Streitwerte einzeln betrachtet nicht in der gleichen Verfahrensart und vom gleichen Gericht zu beurteilen wären (E. 4).

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