Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)


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Art. 241 Vergleich, Klageanerkennung, Klagerückzug

1 Wird ein Ver­gleich, ei­ne Kla­gean­er­ken­nung oder ein Kla­ge­rück­zug dem Ge­richt zu Pro­to­koll ge­ge­ben, so ha­ben die Par­tei­en das Pro­to­koll zu un­ter­zeich­nen.

2 Ein Ver­gleich, ei­ne Kla­gean­er­ken­nung oder ein Kla­ge­rück­zug hat die Wir­kung ei­nes rechts­kräf­ti­gen Ent­schei­des.

3 Das Ge­richt schreibt das Ver­fah­ren ab.

BGE

139 III 133 (4A_605/2012) from 22. Februar 2013
Regeste: Rechtsmittel gegen einen gerichtlichen Vergleich. Gegen einen gerichtlichen Vergleich nach Art. 241 ZPO steht die Revision als Rechtsmittel offen (Art. 328 Abs. 1 lit. c ZPO; E. 1.3), während der Abschreibungsbeschluss nach Art. 241 Abs. 3 ZPO einzig hinsichtlich des Kostenpunkts mit Beschwerde anfechtbar ist (E. 1.2).

140 III 30 (4D_54/2013) from 6. Januar 2014
Regeste: Kostenverteilung bei vorsorglicher Beweisführung in einem eigenständigen Verfahren (Art. 106, 107 Abs. 1 lit. f und Art. 158 ZPO). Verlegung der Gerichts- und Parteikosten, wenn der Gesuchsgegner die Abweisung des Gesuchs um vorsorgliche Beweisführung beantragt und mit diesem Antrag unterliegt (E. 3 und 4).

141 III 376 (5A_274/2015) from 25. August 2015
Regeste: Art. 276 Abs. 1 und 2 ZPO i.V.m. Art. 179 Abs. 1 ZGB, Abänderung vorsorglicher Massnahmen im Scheidungsverfahren, Rechtskraft von Entscheiden über vorsorgliche Massnahmen; Art. 65 und 241 Abs. 2 ZPO, Anwendbarkeit auf vorsorgliche Massnahmen. Rechtskraft von Entscheiden über vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren. Rückzug und Neueinreichung eines Gesuchs um Abänderung vorsorglicher Massnahmen; Rechtsfolgen des Rückzugs im Lichte von Art. 65 und 241 Abs. 2 ZPO (E. 3.3 und 3.4).

141 III 489 (4A_187/2015, 4A_199/2015) from 29. September 2015
Regeste: Art. 241, 335 und 342 ZPO; Klage und Widerklage auf Leistung Zug um Zug, Rechtsschutzinteresse, Klageanerkennung. Die Gutheissung einer Klage auf Zahlung eines vertraglichen Entgelts, Zug um Zug gegen Übertragung von Aktien, führt nicht dazu, dass das Rechtsschutzinteresse an der Beurteilung einer Widerklage dahinfallen würde, mit der die Übertragung der Aktien, Zug um Zug gegen Bezahlung des Entgelts, verlangt wird (E. 9.2). Prozessuale Voraussetzungen einer Klageanerkennung nach Art. 241 ZPO (E. 9.3).

142 III 713 (5A_62/2016) from 17. Oktober 2016
Regeste: Art. 114 ZGB; Berufung zum Zweck des Rückzugs der Scheidungsklage. Verlangen beide Eheleute klageweise, aber übereinstimmend und aus demselben Rechtsgrund die Auflösung ihrer Ehe und spricht das Gericht die Scheidung aus, so ist es einem Ehegatten verwehrt, allein zum Zweck des Rückzugs seiner Scheidungsklage Berufung zu erheben (E. 4).

143 III 564 (5A_533/2017) from 23. Oktober 2017
Regeste: Art. 80 SchKG, Art. 18 Abs. 1 OR, Art. 241 ZPO; definitive Rechtsöffnung, Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs. Es steht dem Rechtsöffnungsrichter nicht zu, einen gerichtlichen Vergleich nach Art. 18 Abs. 1 OR auszulegen (E. 4).

145 IV 351 (6B_1194/2018) from 6. August 2019
Regeste: Art. 115 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO; Konstituierung als Zivilklägerin. Die Beurteilung adhäsionweise geltend gemachter Zivilforderungen setzt voraus, dass die Zivilklage nicht bei einem anderen Gericht rechtshängig ist oder rechtskräftig entschieden ist. Eine zwischen den Parteien geschlossene Insolvenzvereinbarung steht einem Zivilurteil gleich (E. 3 und 4).

146 I 30 (4A_179/2019) from 24. September 2019
Regeste: Art. 30 Abs. 3 BV; Art. 54 ZPO; Justizöffentlichkeit; Zivilprozess. Vergleichsgespräche im Zivilprozess, in denen das Gericht mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beilegung des Streits zwischen den Parteien vermittelt, gelten nicht als Gerichtsverhandlung respektive Verhandlung im Sinne von Art. 30 Abs. 3 BV und Art. 54 Abs. 1 ZPO und sind daher nicht öffentlich (E. 2).

147 III 419 (4A_428/2020) from 1. April 2021
Regeste: Art. 138 Abs. 1 OR; Unterbrechung der Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede; Beginn einer neuen Frist; Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz. Wird die Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede unterbrochen, so beginnt mit Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz eine neue Frist (E. 5.3.2). Der Rechtsstreit vor der befassten Instanz ist dann abgeschlossen, wenn diese einen Endentscheid gefällt hat, der nicht mehr durch Berufung oder Beschwerde angefochten werden kann. Nur diese Auslegung des revidierten Art. 138 Abs. 1 OR wird der ratio legis gerecht, wonach eine Forderung nicht mehr unter der Hand des Gerichts verjähren soll (E. 7.2). Die Verjährung beginnt auch dann nicht von Neuem, wenn das Bundesgericht die Sache an die Vorinstanz zurückweist, da der Instanzenzug in dieser Konstellation nicht ausgeschöpft ist. Ausserordentliche Rechtsmittel wie die Revision oder die Erläuterung haben demgegenüber keinen Einfluss auf die Verjährung (E. 7.3).

148 III 30 (5A_383/2020) from 22. Oktober 2021
Regeste: a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO. Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2).

148 III 186 (4A_169/2021) from 18. Januar 2022
Regeste: Art. 242, Art. 308 Abs. 1 lit. a und Art. 319 lit. a ZPO; Rechtsmittel bei Abschreibung wegen Gegenstandslosigkeit aus anderen Gründen. Die Abschreibung wegen Gegenstandslosigkeit aus anderen Gründen nach Art. 242 ZPO ist ein Endentscheid im Sinn von Art. 308 Abs. 1 lit. a ZPO. Dieser Endentscheid unterliegt bei gegebenem Streitwert der Berufung, ansonsten der Beschwerde nach Art. 319 lit. a ZPO (E. 6.3-6.5).

148 III 314 (4A_437/2021) from 25. März 2022
Regeste: Art. 209 Abs. 1 lit. b und Art. 14 Abs. 2 ZPO; Widerklage im Schlichtungsverfahren; Klagebewilligung; Prosequierung. Der Widerkläger kann seine im Schlichtungsverfahren erhobene Widerklage nicht selbständig prosequieren, wenn der Hauptkläger, dem die Klagebewilligung auszustellen ist, die Frist zur Klageeinleitung ungenutzt verstreichen lässt (E. 2).

149 III 145 (5A_425/2020, 5A_435/2020) from 15. Dezember 2022
Regeste: a Art. 241, 308 ff., 328 Abs. 1 lit. c ZPO; Rechtsmittel im Fall eines Klagerückzugs. Zur Unterscheidung von Wirksamkeit und Wirkung des Klagerückzugs (Art. 241 ZPO) und zu den Folgen, die sich daraus für das zulässige Rechtsmittel - Revision (Art. 328 Abs. 1 lit. c ZPO) oder Berufung (Art. 308 ff. ZPO) - ergeben (E. 2.6 und 2.7).

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