Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)


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Art. 264 Sicherheitsleistung und Schadenersatz

1 Ist ein Scha­den für die Ge­gen­par­tei zu be­fürch­ten, so kann das Ge­richt die An­ord­nung vor­sorg­li­cher Mass­nah­men von der Leis­tung ei­ner Si­cher­heit durch die ge­such­stel­len­de Par­tei ab­hän­gig ma­chen.

2 Die ge­such­stel­len­de Par­tei haf­tet für den aus ei­ner un­ge­recht­fer­tig­ten vor­sorg­li­chen Mass­nah­me er­wach­se­nen Scha­den. Be­weist sie je­doch, dass sie ihr Ge­such in gu­ten Treu­en ge­stellt hat, so kann das Ge­richt die Er­satz­pflicht her­ab­set­zen oder gänz­lich von ihr ent­bin­den.

3 Ei­ne ge­leis­te­te Si­cher­heit ist frei­zu­ge­ben, wenn fest­steht, dass kei­ne Scha­den­er­satz­kla­ge er­ho­ben wird; bei Un­ge­wiss­heit setzt das Ge­richt ei­ne Frist zur Kla­ge.

BGE

86 II 301 () from 8. Oktober 1960
Regeste: Verstoss gegen bundesrechtliche Beweisvorschriften (Art. 8 ZGB) durch Ablehnung des von der beweispflichtigen Partei angetragenen Ergänzungseides?

87 II 65 () from 23. Februar 1961
Regeste: Vaterschaftsklage (Art. 307 ff. ZGB). Beweis der Vaterschaft durch anthropologisch-erbbiologische Expertise. Anforderungen an diesen Beweis. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichtes.

132 I 134 () from 4. Mai 2006
Regeste: Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 29 Abs. 1 und 30 Abs. 1 BV; Sicherstellung der Parteientschädigung der Gegenpartei durch die Klägerin. Der Anspruch auf Zugang zum Gericht schliesst nicht aus, dass von der Klägerin eine Sicherstellung verlangt wird, die dazu bestimmt ist, ohne Unterscheidung zukünftige wie auch der Beklagten bereits erwachsene Prozesskosten zu decken (E. 2.2). Die Sicherstellung kann sich auch auf die Kosten beziehen, die infolge einer Verrechnungseinrede der Beklagten entstehen (E. 2.3).

142 III 587 (4A_406/2015) from 11. Juli 2016
Regeste: Art. 343 Abs. 1 lit. b und c ZPO; vorsorgliche Massnahmen, Ordnungsbusse. Ordnungsbusse für jeden Tag der Nichterfüllung eines superprovisorisch angeordneten vorsorglichen Verbots (E. 3-6).

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