Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)


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Art. 282 Unterhaltsbeiträge

1 Wer­den durch Ver­ein­ba­rung oder Ent­scheid Un­ter­halts­bei­trä­ge fest­ge­legt, so ist an­zu­ge­ben:

a.
von wel­chem Ein­kom­men und Ver­mö­gen je­des Ehe­gat­ten aus­ge­gan­gen wird;
b.
wie viel für den Ehe­gat­ten und wie viel für je­des Kind be­stimmt ist;
c.
wel­cher Be­trag zur De­ckung des ge­büh­ren­den Un­ter­halts des be­rech­tig­ten Ehe­gat­ten fehlt, wenn ei­ne nach­träg­li­che Er­hö­hung der Ren­te vor­be­hal­ten wird;
d.
ob und in wel­chem Aus­mass die Ren­te den Ver­än­de­run­gen der Le­bens­kos­ten an­ge­passt wird.

2 Wird der Un­ter­halts­bei­trag für den Ehe­gat­ten an­ge­foch­ten, so kann die Rechts­mit­tel­in­stanz auch die nicht an­ge­foch­te­nen Un­ter­halts­bei­trä­ge für die Kin­der neu be­ur­tei­len.

BGE

135 III 633 (5A_428/2009) from 23. November 2009
Regeste: Art. 928 ZGB; Besitzesstörung; Fliegen und Landen mit Hängegleitern. Voraussetzung der Ansprüche gemäss Art. 928 Abs. 2 ZGB ist die Störung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht. Eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung in einem kommunalen Bau- und Zonenreglement, die ein hindernisfreies und sicheres Überfliegen und Landen mit Hängegleitern bezüglich der dafür vorgesehenen Grundstücke gewährleistet, kann verbotene Eigenmacht ausschliessen. Prüfung des Ausschlusses im konkreten Fall (E. 3-5).

145 III 474 (5A_778/2018) from 23. August 2019
Regeste: Art. 279 Abs. 1 und Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO; antizipierte Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Zur Frage, auf welchen Zeitpunkt das Gericht hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO) abstellen muss, wenn es nach Massgabe von Art. 279 Abs. 1 ZPO eine zum Voraus geschlossene Vereinbarung über die nacheheliche Unterhaltspflicht prüft, sowie zur diesbezüglichen Frage- und Hinweispflicht des Gerichts (E. 5).

149 III 172 (5A_60/2022) from 5. Dezember 2022
Regeste: Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 3 i.V.m. Art. 285 Abs. 2 ZGB; Art. 58 Abs. 1 und Art. 314 Abs. 2 i.V.m. Art. 271 lit. a ZPO; Art. 9 BV; Schutz der ehelichen Gemeinschaft; Ehegattenunterhalt und Dispositionsgrundsatz im Berufungsverfahren. Zur Frage, ob es sich in einer Eheschutzsache mit einer willkürfreien Handhabung des Dispositionsgrundsatzes verträgt, im Berufungsverfahren den Betreuungsunterhalt für das Kind zu reduzieren und die dadurch frei werdenden Mittel (inkl. Überschussanteil) neu für den Ehegattenunterhalt zu verwenden, obwohl der unterhaltsberechtigte Ehegatte den erstinstanzlichen Entscheid, der keinen Ehegattenunterhalt festsetzte, nicht anfocht (E. 3.4.1).

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