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Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)

Art. 293 Klageänderung

Die Schei­dungs­kla­ge kann bis zum Be­ginn der Ur­teils­be­ra­tung in ei­ne Tren­nungs­kla­ge um­ge­wan­delt wer­den.