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Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)

Art. 307

Für das Ver­fah­ren zur Auf­lö­sung und zur Un­gül­ti­g­er­klä­rung der ein­ge­tra­ge­nen Part­ner­schaft gel­ten die Be­stim­mun­gen über das Schei­dungs­ver­fah­ren sinn­ge­mä­ss.