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Art. 327 Verfahren und Entscheid
1 Die Rechtsmittelinstanz verlangt bei der Vorinstanz die Akten. 2 Sie kann aufgrund der Akten entscheiden. 3 Soweit sie die Beschwerde gutheisst:
4 Wird die Beschwerde wegen Rechtsverzögerung gutgeheissen, so kann die Rechtsmittelinstanz der Vorinstanz eine Frist zur Behandlung der Sache setzen. 5 Die Rechtsmittelinstanz eröffnet ihren Entscheid mit einer schriftlichen Begründung. |