Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)


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Art. 360 Anzahl der Mitglieder

1 Die Par­tei­en kön­nen frei ver­ein­ba­ren, aus wie vie­len Mit­glie­dern das Schieds­ge­richt be­steht. Ha­ben sie nichts ver­ein­bart, so be­steht es aus drei Mit­glie­dern.

2 Ha­ben die Par­tei­en ei­ne ge­ra­de Zahl ver­ein­bart, so ist an­zu­neh­men, dass ei­ne zu­sätz­li­che Per­son als Prä­si­den­tin oder Prä­si­dent zu be­stim­men ist.

BGE

109 IA 88 () from 24. März 1983
Regeste: Art. 86 Abs. 2 und 87 OG. Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs; Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges nach der bernischen Zivilprozessordnung.

118 IA 110 () from 30. Januar 1992
Regeste: Art. 86 Abs. 2 und 87 OG. Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs; Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges nach der bernischen Zivilprozessordnung (E. 3).

119 IA 421 () from 17. Dezember 1993
Regeste: Schiedsgerichtsbarkeit; Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde; Letztinstanzlichkeit (Art. 4 BV, Art. 86 OG, Art. 179 Abs. 2 und 3 IPRG). Das IPRG untersagt dem kantonalen Recht nicht, einen Instanzenzug für Entscheide des staatlichen Richters über die Bestellung eines Schiedsgerichts gemäss Art. 179 Abs. 2 und 3 IPRG vorzusehen.

131 I 45 () from 18. November 2004
Regeste: Art. 36 lit. f KSG. Willkür als Nichtigkeitsgrund, weil der Schiedsspruch auf offensichtlich aktenwidrigen Feststellungen beruht (E. 3).

139 III 511 (4A_282/2013) from 13. November 2013
Regeste: Internationales Schiedsgerichtsverfahren; vorschriftswidrige Zusammensetzung des Schiedsgerichts (Art. 190 Abs. 2 lit. a IPRG). Die Rüge der vorschriftswidrigen Zusammensetzung des Schiedsgerichts umfasst auch den Fall, in dem das Schiedsgericht in Verletzung der von den Parteien getroffenen Vereinbarung gebildet wurde (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 4).

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