Drucken
Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.

Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)

Art. 380 Unentgeltliche Rechtspflege

Die un­ent­gelt­li­che Rechts­pfle­ge ist aus­ge­schlos­sen.