Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 39 Adhäsionsklage

Für die Be­ur­tei­lung ad­hä­si­ons­wei­se gel­tend ge­mach­ter Zi­vil­an­sprü­che bleibt die Zu­stän­dig­keit des Straf­ge­richts vor­be­hal­ten.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden