Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)

Art. 46

Für Kla­gen nach dem Bun­des­ge­setz vom 11. April 188930 über Schuld­be­trei­bung und Kon­kurs (SchKG) be­stimmt sich die ört­li­che Zu­stän­dig­keit nach die­sem Ka­pi­tel, so­weit das SchKG kei­nen Ge­richts­stand vor­sieht.

BGE

103 II 41 () from 3. Mai 1977
Regeste: Art. 47 Abs. 1 OG. Voraussetzungen für die Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche, Begriff des Streitgenossen; Anwendung des Art. 24 Abs. 2 BZP (Verdeutlichung der Rechtsprechung; E. 1). Art. 14 und Art. 15 BMM. Begriff des missbräuchlichen Mietzinses, Verhältnis zwischen den beiden Bestimmungen (E. 3, E. 4b). Ratio legis und Anwendung des Art. 15 lit. a (E. 4a, E. 5a). Grenzen der Ermittlungsbefugnis des Richters im Rahmen von Art. 14 Abs. 1 BMM (E. 5b).

142 III 629 (4A_160/2016) from 1. September 2016
Regeste: Art. 731b OR; Art. 76 Abs. 2 ZPO; streitgenössische Nebenintervention. Zulässigkeit der streitgenössischen Nebenintervention (E. 2.3.4-2.3.6); beteiligt sich ein Aktionär als Nebenpartei an einem Organisationsmängelverfahren, kann er sich als streitgenössischer Nebenintervenient in Widerspruch zu den Prozesshandlungen der von ihm unterstützten Hauptpartei setzen (E. 2.3.7).

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