Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)


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Art. 54 Öffentlichkeit des Verfahrens

1 Ver­hand­lun­gen und ei­ne all­fäl­li­ge münd­li­che Er­öff­nung des Ur­teils sind öf­fent­lich. Die Ent­schei­de wer­den der Öf­fent­lich­keit zu­gäng­lich ge­macht.

2 Das kan­to­na­le Recht be­stimmt, ob die Ur­teils­be­ra­tung öf­fent­lich ist.

3 Die Öf­fent­lich­keit kann ganz oder teil­wei­se aus­ge­schlos­sen wer­den, wenn es das öf­fent­li­che In­ter­es­se oder das schutz­wür­di­ge In­ter­es­se ei­ner be­tei­lig­ten Per­son er­for­dert.

4 Die fa­mi­li­en­recht­li­chen Ver­fah­ren sind nicht öf­fent­lich.

BGE

142 III 629 (4A_160/2016) from 1. September 2016
Regeste: Art. 731b OR; Art. 76 Abs. 2 ZPO; streitgenössische Nebenintervention. Zulässigkeit der streitgenössischen Nebenintervention (E. 2.3.4-2.3.6); beteiligt sich ein Aktionär als Nebenpartei an einem Organisationsmängelverfahren, kann er sich als streitgenössischer Nebenintervenient in Widerspruch zu den Prozesshandlungen der von ihm unterstützten Hauptpartei setzen (E. 2.3.7).

146 I 30 (4A_179/2019) from 24. September 2019
Regeste: Art. 30 Abs. 3 BV; Art. 54 ZPO; Justizöffentlichkeit; Zivilprozess. Vergleichsgespräche im Zivilprozess, in denen das Gericht mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beilegung des Streits zwischen den Parteien vermittelt, gelten nicht als Gerichtsverhandlung respektive Verhandlung im Sinne von Art. 30 Abs. 3 BV und Art. 54 Abs. 1 ZPO und sind daher nicht öffentlich (E. 2).

146 III 194 (4A_180/2020) from 6. Juli 2020
Regeste: Art. 228 ff. ZPO; Hauptverhandlung; Videokonferenz. Die Parteien haben Anspruch auf rechtskonforme Abhaltung der Hauptverhandlung, soweit sie nicht gemeinsam auf eine solche verzichten. Es fehlt im Anwendungsbereich der ZPO an einer rechtlichen Grundlage, die Hauptverhandlung ohne Einverständnis aller Parteien im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen (E. 3). Hinweis auf die in casu nicht anwendbare Verordnung vom 16. April 2020 über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) (E. 4).

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