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Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)

Art. 7 Gericht bei Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung

Die Kan­to­ne kön­nen ein Ge­richt be­zeich­nen, wel­ches als ein­zi­ge kan­to­na­le In­stanz für Strei­tig­kei­ten aus Zu­satz­ver­si­che­run­gen zur so­zia­len Kran­ken­ver­si­che­rung nach dem Bun­des­ge­setz vom 18. März 199417 über die Kran­ken­ver­si­che­rung zu­stän­dig ist.