Swiss Civil Procedure Code
(Civil Procedure Code, CPC)


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Art. 142 Computation

1 Lim­it­a­tion peri­ods triggered by a com­mu­nic­a­tion or the oc­cur­rence of an event start­ing on the fol­low­ing day.

2 If a lim­it­a­tion peri­od is meas­ured in months, it ex­pires on the same date of the last month as the date of the month in which the peri­od star­ted to run. In the ab­sence of such a date, the peri­od ex­pires on the last day of the month.

3 If the last day of a lim­it­a­tion peri­od is a Sat­urday, a Sunday or a pub­lic hol­i­day re­cog­nised by fed­er­al or can­ton­al law at the loc­a­tion of the court, the peri­od ex­pires on the fol­low­ing work­ing day.

BGE

117 IA 175 () from 12. August 1991
Regeste: Art. 4 und Art. 58 BV; Art. 11 Abs. 1 des Tessiner Gesetzes über die Organisation der Rechtspflege (LOG). Durch den Gerichtsschreiber gefällter Entscheid. 1. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 2). 2. Tessiner Gerichtsordnung. In Zivilsachen hat der Gerichtsschreiber - ausser bei gesetzlichem Ausschluss oder Abwesenheit des Richters - keinerlei Rechtsprechungsbefugnisse (E. 3). 3. Darstellung der Tessiner Rechtsprechung zu Art. 11 Abs. 1 LOG (E. 4a). Im vorliegenden Fall stützt sich der angefochtene Entscheid auf eine unhaltbare Auslegung von Art. 11 Abs. 1 LOG (E. 4b). Diese Bestimmung darf nicht weit ausgelegt werden; trotzdem ist eine Gesetzeslücke auszuschliessen (E. 4c). 4. Die Verletzung von Art. 11 Abs. 1 LOG führt zur Nichtigkeit des Entscheids, die von der Rekursinstanz von Amtes wegen festzustellen ist (E. 5a-d).

138 III 610 (4A_297/2012) from 9. Oktober 2012
Regeste: Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit; Frist zur Einreichung bei dem zuständigen Gericht (Art. 63 Abs. 1 ZPO). Tritt ein Gericht auf eine Klage zufolge fehlender Zuständigkeit nicht ein und wird gegen diesen Entscheid kein Rechtsmittel ergriffen, so beginnt die Monatsfrist, in der nach Art. 63 Abs. 1 ZPO die Klage zur Erhaltung der Rechtshängigkeit beim zuständigen Gericht neu einzureichen ist, bereits mit der Zustellung des Nichteintretensentscheides zu laufen, nicht erst mit dessen Rechtskraft (E. 2).

143 III 554 (5A_82/2016) from 16. August 2017
Regeste: Art. 961 Abs. 3 ZGB; Art. 145 Abs. 1 und Art. 263 ZPO; Bauhandwerkerpfandrecht; Berechnung der Klagefrist. Der Fristenstillstand nach Art. 145 Abs. 1 ZPO gilt nicht für die Frist, welche das Gericht zur Erhebung der Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts ansetzt (E. 2).

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