Swiss Civil Procedure Code
(Civil Procedure Code, CPC)


Open article in different language:  DE  |  FR  |  IT
Art. 18 Acceptance by appearance

Un­less the law provides oth­er­wise, the seised court has jur­is­dic­tion if the de­fend­ant enters an ap­pear­ance on the mer­its without ob­ject­ing to the court's jur­is­dic­tion.

BGE

149 V 195 (9C_474/2022) from 5. Juni 2023
Regeste: Art. 89 Abs. 2 KVG; die örtliche Zuständigkeit des kantonalen Schiedsgerichts bei in verschiedenen Kantonen praktizierenden Leistungserbringern. Örtlich zuständig nach der Alternativanknüpfung von Art. 89 Abs. 2 KVG (Ort der ständigen Einrichtung) ist das Schiedsgericht desjenigen Kantons, in dem die Arztperson - unter Berücksichtigung ihrer gesamten Praxis - schwerpunktmässig tätig ist. Praktiziert diese an Arbeitsorten in zwei oder mehr Kantonen, bedarf dies einer Gewichtung der jeweiligen Tätigkeiten. Für eine solche Gewichtung dürfen an die klagende Partei keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden (E. 4 und 4.1).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden