Swiss Civil Procedure Code
(Civil Procedure Code, CPC)


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Art. 314 Summary proceedings

1 If the de­cision was rendered in sum­mary pro­ceed­ings, the dead­line for fil­ing the ap­peal and the an­swer to ap­peal is in each case 10 days.

2 A cross ap­peal is not ad­miss­ible.

BGE

119 IA 421 () from 17. Dezember 1993
Regeste: Schiedsgerichtsbarkeit; Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde; Letztinstanzlichkeit (Art. 4 BV, Art. 86 OG, Art. 179 Abs. 2 und 3 IPRG). Das IPRG untersagt dem kantonalen Recht nicht, einen Instanzenzug für Entscheide des staatlichen Richters über die Bestellung eines Schiedsgerichts gemäss Art. 179 Abs. 2 und 3 IPRG vorzusehen.

119 II 183 () from 7. Mai 1993
Regeste: Art. 2 ÜbBest. BV; Art. 48 OG; kantonale Zuständigkeitsordnung und Grundsatz der derogatorischen Kraft des Bundesrechts. Kantonale Zuständigkeitsvorschriften, welche die Möglichkeit der Berufung in Streitsachen, die an sich berufungsfähig sind, ausschliessen, verletzen den Grundsatz der derogatorischen Kraft des Bundesrechts (E. 4). Bei Vorliegen einer Berufung (E. 3) verpflichtet das Bundesgericht das obere kantonale Gericht infolgedessen, auf ein ordentliches Rechtsmittel gegen einen von einem unteren Gericht als einziger Instanz gefällten Entscheid einzutreten, wenn die Voraussetzungen von Art. 44 bis 46 OG erfüllt sind (Präzisierung der Rechtsprechung, E. 5).

138 III 252 (4A_648/2011) from 4. April 2012
Regeste: a Art. 316 Abs. 2, Art. 250 lit. c Ziff. 8 und Art. 253 ZPO; zweiter Schriftenwechsel vor der Rechtsmittelinstanz. Die Berufungsinstanz verfügt über einen weiten Ermessensspielraum beim Entscheid darüber, ob sie einen zweiten Schriftenwechsel anordnen will; das Bundesgericht kann einen solchen kantonalen Entscheid nur mit Zurückhaltung überprüfen. Es rechtfertigt sich, einen zweiten Schriftenwechsel nur einschränkend zuzulassen, dies erst recht, wenn die Berufung im summarischen Verfahren ergriffen worden ist (E. 2.1).

139 III 78 (5A_378/2012) from 6. Dezember 2012
Regeste: Art. 145 Abs. 2 lit. b und Art. 314 Abs. 1 ZPO; Fristenstillstand bei Berufung gegen einen im summarischen Verfahren ergangenen Entscheid. Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO gilt auch für das Berufungsverfahren und damit für die Berufungsfrist gegen einen im summarischen Verfahren ergangenen Entscheid (E. 4). Die Pflicht des Gerichts gemäss Art. 145 Abs. 3 ZPO, die Parteien auf die Ausnahmen vom Fristenstillstand hinzuweisen, stellt eine Gültigkeitsvorschrift dar. Fehlt der Hinweis, stehen die Fristen still (E. 5).

144 III 100 (4A_364/2017) from 28. Februar 2018
Regeste: Art. 715a OR; Art. 250 ZPO; Recht eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft auf Auskunft und Einsicht; Summarverfahren. Die Auskunfts- und Einsichtsrechte der Mitglieder des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft gemäss Art. 715a OR können mittels Leistungsklage gerichtlich durchgesetzt werden (E. 5). Anwendbar ist das summarische Verfahren (E. 6).

149 III 172 (5A_60/2022) from 5. Dezember 2022
Regeste: Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 3 i.V.m. Art. 285 Abs. 2 ZGB; Art. 58 Abs. 1 und Art. 314 Abs. 2 i.V.m. Art. 271 lit. a ZPO; Art. 9 BV; Schutz der ehelichen Gemeinschaft; Ehegattenunterhalt und Dispositionsgrundsatz im Berufungsverfahren. Zur Frage, ob es sich in einer Eheschutzsache mit einer willkürfreien Handhabung des Dispositionsgrundsatzes verträgt, im Berufungsverfahren den Betreuungsunterhalt für das Kind zu reduzieren und die dadurch frei werdenden Mittel (inkl. Überschussanteil) neu für den Ehegattenunterhalt zu verwenden, obwohl der unterhaltsberechtigte Ehegatte den erstinstanzlichen Entscheid, der keinen Ehegattenunterhalt festsetzte, nicht anfocht (E. 3.4.1).

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