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Art. 33 Tenancy and lease of immovable property
The court at the place where the immovable property is situated has jurisdiction to decide actions based on a contract for the tenancy or lease of immovable property. BGE
124 III 207 () from 9. März 1998
Regeste: Art. 83 Abs. 2 SchKG, Art. 59 BV; Aberkennungsklage, Gerichtsstand. Reicht der Schuldner gleichzeitig mit der Aberkennungsklage eine Klage auf Schadenersatz gegen den Aberkennungsbeklagten ein, liegt trotz der vertauschten Parteirollen Klagenhäufung vor (E. 3a). Eine Vereinigung der Aberkennungsklage mit einer zusätzlich erhobenen Forderungsklage ist nur bei übereinstimmender sachlicher und örtlicher Zuständigkeit möglich; Einreden des Aberkennungsklägers sind dagegen grundsätzlich unbeschränkt zulässig (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3b/bb).
129 III 230 () from 24. Januar 2003
Regeste: Gerichtsstand der Widerklage (Art. 6 Abs. 1 und Art. 38 GestG; Art. 30 Abs. 2 BV). Erfordernis der Konnexität mit der Hauptklage nach Art. 6 GestG; blosse Verrechenbarkeit der streitigen Ansprüche genügt nicht (E. 3). Vereinbarkeit des nach Art. 38 GestG massgebenden kantonalen Widerklagegerichtsstandes mit Art. 30 Abs. 2 BV (E. 4).
148 III 314 (4A_437/2021) from 25. März 2022
Regeste: Art. 209 Abs. 1 lit. b und Art. 14 Abs. 2 ZPO; Widerklage im Schlichtungsverfahren; Klagebewilligung; Prosequierung. Der Widerkläger kann seine im Schlichtungsverfahren erhobene Widerklage nicht selbständig prosequieren, wenn der Hauptkläger, dem die Klagebewilligung auszustellen ist, die Frist zur Klageeinleitung ungenutzt verstreichen lässt (E. 2). |