Swiss Civil Procedure Code
(Civil Procedure Code, CPC)


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Art. 407b

1 The new law ap­plies to pro­ceed­ings that are pending when the Amend­ment of 20 March 2015 comes in­to force.

2 New pray­ers for re­lief that are filed as a res­ult of the change in the law ap­plic­able are per­mit­ted; un­con­tested parts of a de­cision re­main bind­ing un­less they are so closely ma­ter­i­ally con­nec­ted with pray­ers for re­lief that have yet to be judged that it is reas­on­able to judge the en­tire mat­ter.

BGE

145 III 393 (5A_244/2018) from 26. August 2019
Regeste: Art. 279 Abs. 1, 304, 306 Abs. 2 und 3 ZGB, Art. 299 ZPO; Vertretung des minderjährigen Kindes im selbständigen Kindesunterhaltsprozess durch den obhutsberechtigten Elternteil; Frage der Interessenkollision. Die Alleininhaberin der elterlichen Sorge kann in Vertretung des Kindes ohne Weiteres eine Rechtsanwältin mit der Einleitung einer Unterhaltsklage mandatieren (E. 2.3). Wird das Kind während des Unterhaltsprozesses unter die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern gestellt, so begründet dieser Umstand allein keine abstrakte Interessenkollision zwischen Mutter und Kind, aufgrund derer die Vertretungsmacht der Mutter entfiele und dem Kind ein Beistand für den Unterhaltsprozess bestellt werden müsste (E. 2.7.2). Dies gilt auch dann, wenn Betreuungsunterhalt gefordert wird (E. 2.7.3).

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