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Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)

Art. 297 Anhörung der Eltern und Mediation

1 Sind An­ord­nun­gen über ein Kind zu tref­fen, so hört das Ge­richt die El­tern per­sön­lich an.

2 Das Ge­richt kann die El­tern zu ei­nem Me­dia­ti­ons­ver­such auf­for­dern.