|
Art. 338 Vollstreckungsgesuch
1 Kann nicht direkt vollstreckt werden, so ist beim Vollstreckungsgericht ein Vollstreckungsgesuch einzureichen. 2 Die gesuchstellende Partei hat die Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit darzulegen und die erforderlichen Urkunden beizulegen. BGE
142 III 587 (4A_406/2015) from 11. Juli 2016
Regeste: Art. 343 Abs. 1 lit. b und c ZPO; vorsorgliche Massnahmen, Ordnungsbusse. Ordnungsbusse für jeden Tag der Nichterfüllung eines superprovisorisch angeordneten vorsorglichen Verbots (E. 3-6). |