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Art. 58 Principles of non ultra petita and ex-officio assessment
1 The court may not award a party anything more than or different from what the party has requested, nor less than what the opposing party has acknowledged. 2 The statutory provisions under which the court is not bound by the parties' requests are reserved. BGE
131 III 243 () from 2. Dezember 2004
Regeste: Vorrang des Bundesrechts; Pflicht zur Bezifferung des Rechtsbegehrens. Das Bundesrecht schreibt den Kantonen die Zulassung unbezifferter Rechtsbegehren in "Ermessensfällen" nur vor, wenn dem Gericht bei der Feststellung des erheblichen Sachverhalts ein Ermessen zukommt, nicht aber, wenn das materielle Bundesrecht dem Gericht nur bezüglich der Rechtsfolge Ermessen einräumt. Anwendung auf den Fall von Art. 336a Abs. 2 OR (E. 5).
137 III 617 (5A_663/2011) from 8. Dezember 2011
Regeste: Art. 311 ZPO; Berufungsanträge. Die Berufungseingabe muss Anträge enthalten. Im Falle von Geldforderungen sind die Anträge zu beziffern. Anträge sind im Lichte der Berufungsbegründung auszulegen (E. 4-6).
138 III 294 (4A_412/2011) from 4. Mai 2012
Regeste: Gerichtliches Organisationsmängelverfahren nach Art. 731b OR. Grundsätze des Organisationsmängelverfahrens (E. 3.1.2-3.1.4); fehlende Revisionsstelle als Organisationsmangel (E. 3.1.1 und 3.2); Pattsituation (E. 3.1.5); Verhältnis von Art. 731b OR zur Auflösungsklage nach Art. 736 Ziff. 4 OR (E. 3.1.6); Anwendung im konkreten Fall (E. 3.3).
138 III 407 (4A_729/2011) from 25. Mai 2012
Regeste: Genossenschaft des Obligationenrechts (Art. 828 ff. OR); Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl (Art. 831 Abs. 2 OR); Rechtsfolgen nach Art. 731b OR. Begriff und Wesen der Genossenschaft (E. 2.1 und 2.5.1); Mindestmitgliederzahl von sieben Genossenschaftern als begriffsbestimmendes Element der Genossenschaft (E. 2.5.1 und 2.5.2); Rechtsfolgen bei deren Unterschreitung (E. 2.5.2); Grundsätze des Verfahrens nach Art. 731b OR (E. 2.2-2.4).
139 III 368 (5A_689/2012) from 3. Juli 2013
Regeste: Art. 329 Abs. 3 ZGB; Verwandtenunterstützung, Verfahrensart. Klagt eine volljährige Person auf Bezahlung von Verwandtenunterstützungsbeiträgen oder klagt an ihrer Stelle das in ihren Anspruch subrogierte Gemeinwesen, so ist der Prozess bei gegebenem Streitwert im ordentlichen Verfahren (Art. 219 ff. ZPO) zu führen (E. 2 und 3).
140 III 159 (4A_29/2014) from 7. Mai 2014
Regeste: Richterliches Ermessen bei der Verfahrensleitung; Zeitpunkt der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort; unnötige Kosten. Ist das Gericht gehalten, mit der Zustellung der Klage an die Gegenpartei und der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort zuzuwarten, bis der Kostenvorschuss bezahlt ist, um dem Kläger allenfalls unnötige Kosten (Parteientschädigung) zu ersparen? Frage namentlich unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Art. 59 Abs. 2 lit. f und Art. 60 ZPO sowie von Art. 65, 98, 101 Abs. 2 und Art. 124 Abs. 1 ZPO verneint (E. 2 und 4).
141 III 596 (4A_643/2014) from 25. November 2015
Regeste: Vorausverzicht auf die Anhebung einer Beschwerde an das Bundesgericht. Wirkungslos ist die Vertragsklausel, mit der die Parteien im Voraus darauf verzichten, einen allfälligen staatlichen Entscheid einer letzten kantonalen Instanz betreffend Ansprüche, die ihrer freien Verfügung unterliegen, an das Bundesgericht weiterzuziehen (E. 1).
142 III 102 (4A_375/2015) from 26. Januar 2016
Regeste: Art. 81 f. und 85 ZPO; Streitverkündungsklage; Bezifferung der Rechtsbegehren; unbezifferte Forderungsklage. Die Rechtsbegehren einer Streitverkündungsklage müssen (bereits im Zulassungsverfahren) beziffert sein und dürfen nicht vom Ausgang des Hauptprozesses abhängig gemacht werden. Eine Streitverkündungsklage kann nur dann als unbezifferte Forderungsklage erhoben werden, wenn die Streitverkündungsklage selber oder die Hauptklage ihrerseits die Voraussetzungen von Art. 85 ZPO erfüllen (E. 3-6).
142 III 587 (4A_406/2015) from 11. Juli 2016
Regeste: Art. 343 Abs. 1 lit. b und c ZPO; vorsorgliche Massnahmen, Ordnungsbusse. Ordnungsbusse für jeden Tag der Nichterfüllung eines superprovisorisch angeordneten vorsorglichen Verbots (E. 3-6).
142 IV 245 (6B_876/2015) from 2. Mai 2016
Regeste: Art. 431 Abs. 1 StPO; rechtswidrige Haftbedingungen; Wahl der Art der Wiedergutmachung. Für die Art und den Umfang der Wiedergutmachung nach Art. 429 ff. StPO dürfen die allgemeinen Bestimmungen der Art. 41 ff. OR herangezogen werden (E. 4.1). Die Wahl der Art der Wiedergutmachung obliegt nicht dem Beschuldigten, sondern steht im Ermessen des Richters. Vorliegend haben die kantonalen Richter der rechtswidrigen Haft mit einer Reduktion des Strafmasses Rechnung getragen, obschon der Beschuldigte eine finanzielle Entschädigung beantragte. Diese Art der Wiedergutmachung, welche sich an der in Art. 431 Abs. 2 StPO vorgesehenen Lösung orientiert, ist nicht zu beanstanden (E. 4.3).
143 III 425 (5A_396/2015) from 22. Juni 2017
Regeste: Art. 607 ff. und Art. 610 ff. ZGB; Grundsätze des Erbteilungsrechts und Erbteilungsregeln; Befugnisse des Teilungsgerichts. Übersicht zu den Grundsätzen des Erbteilungsrechts und den gesetzlichen Erbteilungsregeln. Oberste Richtlinie des Teilungsrechts ist die Anspruchsgleichheit der Erben. Das Teilungsgericht ist an die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere über die Bildung von Losen sowie über die Zuweisung und den Verkauf einzelner Sachen gebunden. Es ist folglich nicht befugt, Lose oder einzelne Sachen direkt nach eigenem Ermessen einem der Erben zuzuweisen, wenn sich die Erben darüber nicht einig sind und erblasserische Teilungsvorschriften fehlen (E. 4-6).
143 III 520 (5A_510/2016) from 31. August 2017
Regeste: Art. 279 und 334 ZPO; Erläuterung der gerichtlichen Genehmigung einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Zur Erläuterung im Allgemeinen (E. 6.1). Bei der Erläuterung der gerichtlichen Genehmigung einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen hat der Richter den mutmasslichen Willen der Parteien festzustellen, aufgrund dessen er die Vereinbarung seinerzeit genehmigte (E. 6.2). Zum Rechtsweg bei der Erläuterung (E. 6.3) und zu den Gründen, die vor der Rechtsmittelinstanz angerufen werden können (E. 6.4). Anwendung im konkreten Fall (E. 7 und 8).
146 III 254 (4A_203/2019) from 11. Mai 2020
Regeste: Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde in Zivilsachen: Abgrenzung zwischen einem Teilentscheid (Art. 91 lit. a BGG) und einem Zwischenentscheid (Art. 93 BGG). Wie ist bei eventualgehäuften Rechtsbegehren der selbständig eröffnete Entscheid über das Hauptbegehren zu qualifizieren? Voraussetzungen, unter denen die im angefochtenen Entscheid bereits behandelten Begehren "unabhängig von den anderen" beurteilt werden können (E. 2 und 2.1). Bei der selbständig eröffneten Abweisung eines Hauptbegehrens sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 2 und 2.2).
147 III 32 (4A_86/2020) from 5. Januar 2021
Regeste: Art. 269b, 269d, 270a OR; indexierte Mietzinse; Herabsetzungsbegehren nach Ablauf der Mindestmietdauer; relative Berechnungsmethode und Ablehnung der absoluten Methode. Anwendbarkeit der relativen Berechnungsmethode beim Begehren um Änderung eines indexierten Mietzinses per Ablauf der Mindestmietdauer (E. 3.4.1). Nichtanwendbarkeit der absoluten Berechnungsmethode beim Begehren des Mieters auf Herabsetzung eines indexierten Mietzinses per Ablauf der Mindestmietdauer (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3.5).
147 III 265 (5A_311/2019) from 11. November 2020
Regeste: Art. 276, 276a, 285 und 286a ZGB; Berechnung des Kindesunterhaltes; Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung. Grundsätze des Kindesunterhaltes (E. 5). Das Kind hat Anspruch auf gebührenden Unterhalt (E. 5.1 und 5.2). Dieser umfasst den Barunterhalt sowie einen allfälligen Betreuungsunterhalt (E. 5.3). Er bemisst sich nach den Bedürfnissen des Kindes sowie der Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern (E. 5.4). Steht das Kind unter alleiniger Obhut, hat im Grundsatz der andere Elternteil den gesamten Geldunterhalt zu tragen; bei alternierender Obhut ist er von den Eltern im umgekehrten Verhältnis zu den Betreuungsanteilen und allenfalls im Verhältnis der Leistungsfähigkeit zu tragen (E. 5.5). Behandlung von Mankofällen (E. 5.6). Methodik zur Unterhaltsberechnung (E. 6). Abkehr vom bisherigen Methodenpluralismus (E. 6.1). Lebenshaltungskostenmethode als Ausgangspunkt. Unzulässigkeit abstrakter Methoden, namentlich von Quotenmethoden (E. 6.2). Konkrete Methoden (E. 6.3). Unzulässigkeit der Verwendung von Tabellen (E. 6.4). Unzulässigkeit der einstufig-konkreten Methode (E. 6.5). Verbindlichkeit der zweistufig-konkreten Methode für alle Arten des Kindesunterhaltes (E. 6.6). Vorgehensweise bei der zweistufig-konkreten Methode (E. 7). Ermittlung der relevanten Einkommen (E. 7.1). Ermittlung des Bedarfes bzw. des gebührenden Unterhalts (E. 7.2). Bemessung des Unterhaltsbeitrages: Reihenfolge bei der Verteilung der Ressourcen auf die einzelnen Unterhaltskategorien und Bedarfsgrössen; Verteilung eines allfälligen Überschusses im Grundsatz nach grossen und kleinen Köpfen; Behandlung von Sparquoten (E. 7.3). Die zweistufig-konkrete Methode ist zivilstandsunabhängig anzuwenden. Besondere Verhältnisse des Einzelfalles sind zu berücksichtigen. Bei der Ausschöpfung der Erwerbskapazität besteht in Bezug auf den Kindesunterhalt eine besondere Anstrengungspflicht (E. 7.4). Anwendung der genannten Grundsätze auf den vorliegenden Fall (E. 8).
147 III 301 (5A_800/2019) from 9. Februar 2021
Regeste: a Art. 58 Abs. 1, Art. 271 lit. a, Art. 277 Abs. 1 und Art. 296 Abs. 1 und 3 ZPO; Auswirkung der Prozessmaximen für den Kindesunterhalt auf den (nach-)ehelichen Unterhalt. Die kraft der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime für den Kindesunterhalt gewonnenen Erkennnisse können für den im gleichen Entscheid zu beurteilenden (nach-)ehelichen Unterhalt nicht einfach ausgeblendet werden (E. 2).
147 III 345 (4A_449/2020) from 23. März 2021
Regeste: Art. 59 Abs. 2 lit. e und Art. 86 ZPO; Rechtskraft; Teilklage. Macht die klagende Partei mit einer Teilklage einen einzig betragsmässig beschränkten Teil einer Forderung geltend, schliesst die rechtskräftige Abweisung der Teilklage aus, dass die klagende Partei später einen weiteren Teilbetrag derselben Forderung einklagt (E. 6).
147 III 491 (5A_697/2020) from 22. März 2021
Regeste: a Art. 32 ff. LugÜ; Anerkennung und Vollstreckung eines englischen Urteils; Folgen des Brexit für die Anwendbarkeit des LugÜ. Das Vereinigte Königreich ist bis zum 31. Dezember 2020 ein an das LugÜ gebundener Staat (E. 6.1.1). Es besteht kein überwiegendes öffentliches Interesse, das IPRG zum ersten Mal vor Bundesgericht anzuwenden, wenn sich das bisherige Verfahren nach dem LugÜ richtete (E. 6.1.2).
147 III 505 (4A_209/2021) from 19. Juli 2021
Regeste: Art. 783 und 822 OR; Erwerb eigener Stammanteile; Austritt. Würde das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GmbH dazu führen, dass die Gesellschaft eigene Stammanteile im Nennwert von über 35 % des Stammkapitals hielte, ist der Austritt nicht zu bewilligen (E. 1-6). Ohne entsprechende Rechtsbegehren kann das Gericht im Austrittsverfahren nicht von Amtes wegen alternative Rechtsfolgen anordnen (E. 7).
148 III 322 (4A_581/2021) from 3. Mai 2022
Regeste: Art. 84 Abs. 2, Art. 85 Abs. 1, Art. 221 Abs. 1 lit. b und Art. 244 Abs. 1 lit. b ZPO; Rechtsbegehren; unbezifferte Forderungsklage. Beruft sich die klagende Partei auf eine Ausnahme von der Pflicht zur Bezifferung einer Klage auf Bezahlung eines Geldbetrags, hat sie bereits in der Klageschrift hinreichend aufzuzeigen, dass die Bedingungen nach Art. 85 Abs. 1 ZPO für eine unbezifferte Forderungsklage erfüllt sind (E. 2 und 3). Rechtsfolgen im Falle des Nichteinhaltens dieser Vorgabe (E. 4).
148 III 371 (4A_525/2021) from 28. April 2022
Regeste: Art. 59 Abs. 2 lit. e ZPO; materielle Rechtskraft; Präklusion. Nicht im Dispositiv enthaltene Feststellungen zu präjudiziellen Rechtsverhältnissen und zu sonstigen Neben- und Vorfragen erwachsen nicht in materielle Rechtskraft. Ausgenommen ist der nur in der Begründung zum Ausdruck kommende Entscheid über eine vom Gericht behandelte Verrechnungsforderung (E. 5.3).
149 III 54 (4A_298/2021) from 8. November 2022
Regeste: Art. 84 Abs. 1 und Art. 135 Ziff. 2 OR; Forderung in Euro; Unterbrechung der Verjährung durch ein Schlichtungsgesuch, worin die Forderung in Schweizer Franken beziffert ist. Hinweis auf die Rechtsprechung bezüglich der Währung, in der der Gläubiger seine Rechtsbegehren formulieren muss (E. 5). Der Gläubiger einer Fremdwährungsforderung unterbricht die Verjährung gültig, auch wenn er seine Forderung im Schlichtungsgesuch in Schweizer Franken formuliert hat (E. 6).
149 III 172 (5A_60/2022) from 5. Dezember 2022
Regeste: Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 3 i.V.m. Art. 285 Abs. 2 ZGB; Art. 58 Abs. 1 und Art. 314 Abs. 2 i.V.m. Art. 271 lit. a ZPO; Art. 9 BV; Schutz der ehelichen Gemeinschaft; Ehegattenunterhalt und Dispositionsgrundsatz im Berufungsverfahren. Zur Frage, ob es sich in einer Eheschutzsache mit einer willkürfreien Handhabung des Dispositionsgrundsatzes verträgt, im Berufungsverfahren den Betreuungsunterhalt für das Kind zu reduzieren und die dadurch frei werdenden Mittel (inkl. Überschussanteil) neu für den Ehegattenunterhalt zu verwenden, obwohl der unterhaltsberechtigte Ehegatte den erstinstanzlichen Entscheid, der keinen Ehegattenunterhalt festsetzte, nicht anfocht (E. 3.4.1).
149 III 268 (4A_378/2022) from 30. März 2023
Regeste: Art. 58 Abs. 1 ZPO; Art. 83 Abs. 2 SchKG; Dispositionsmaxime; Streitgegenstand des Aberkennungsverfahrens. Die Dispositionsmaxime wird verletzt, wenn das Gericht seinen Entscheid auf einen Lebenssachverhalt stützt, der ausserhalb des Streitgegenstands liegt. Streitgegenstand des Aberkennungsverfahrens bildet der Bestand und die Fälligkeit der in Betreibung gesetzten Forderung zum Zeitpunkt der Einleitung der Betreibung. Zwischen der in Betreibung gesetzten und der im Aberkennungsverfahren geltend gemachten Forderung muss Identität vorliegen. Der Streitgegenstand des Betreibungsverfahrens wird durch den Zahlungsbefehl fixiert. Die Angabe des Rechtsgrunds im Zahlungsbefehl führt aber nicht zu einer Beschränkung des Streitgegenstands der Betreibung auf den genannten Rechtsgrund. Verletzung der Dispositionsmaxime im konkreten Einzelfall verneint (E. 4).
150 III 137 (5A_169/2023) from 12. Januar 2024
Regeste: Art. 295b SchKG; Verlängerung der Stundung. Nur der Sachwalter ist berechtigt, beim Nachlassgericht einen Antrag gemäss Art. 295b SchKG zur Verlängerung der definitiven Stundung zu stellen. Wird vor Ablauf der bewilligten Stundungsdauer kein Verlängerungsantrag gestellt, zieht dies die Konkurseröffnung nach sich (E. 3 und 4). |