seit mindestens zwei Jahren eine Bescheinigung als Fahrdienstleiter oder ‑leiterin der Kategorie A besitzt.
2 Für die übrigen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten kann ausgebildet werden, wer den obligatorischen Grundschulunterricht abgeschlossen hat. Zum Rangierer oder zur Rangiererin sowie zum Sicherheitswärter oder zur Sicherheitswärterin kann auch ausgebildet werden, wer über gleichwertige Fähigkeiten verfügt.