Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Art. 91
1 Mit Busse bis zu 500 Franken wird bestraft, wer gegen die in den Artikeln 34–39 genannten Meldepflichten vorsätzlich oder fahrlässig verstösst. 2 Die Zivilstandsämter zeigen die Verstösse der Aufsichtsbehörde an. 3 Die Kantone bestimmen die für die Beurteilung der Verstösse zuständigen Behörden. |